Nach Abschluss der zweiten Ausbildungsphase benötigen Religionslehrerinnen und Religionslehrer eine kirchliche Bevollmächtigung, wenn sie mit Religionsunterricht an einer Schule beauftragt worden sind. Die Endgültige Vocatio wird von der Landeskirche erteilt, auf deren Gebiet die Schule liegt. Die Vokationsurkunde wird auf einer dreitägigen Vokationstagung im Rahmen eines Gottesdienstes feierlich überreicht. Die Tagung befasst sich schwerpunktmäßig mit der inhaltlich-didaktischen Gestaltung des Religionsunterrichts und bietet ein Forum des Erfahrungsaustauschs über die Grenzen der Schularten hinweg.
Besonderheit
Die Pandemie macht besondere Vorkehrungen nötig. Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten rechtzeitig alle notwendigen Informationen.
Referent*innen und Leitung
Nadine Glage und Michael Landgraf
Gast
Thomas Niederberger, Amt für Religionsunterricht der Ev. Kirche der Pfalz
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an religionsunterricht(at)evkirchepfalz.de.
EFWI: 23EA11001
Sie erhalten dann eine Information über ggf. noch fehlende Unterlagen.
Weitere Information zur kirchlichen Bevollmächtigung und die benötigen Formulare finden Sie unter religionsunterricht-pfalz.de
Stichwort Reisekosten